Kanzlei Portugall, Mainz-Bretzenheim
/

 

Immobilienkauf

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich entschieden, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen. Jetzt stehen viele Entscheidungen an, die Sie treffen müssen. Ob und wie Sie diesen Kauf finanzieren wollen und können, kann ich Ihnen nicht sagen. Dafür ist die Bank oder ein Finanzierungsberater der richtige Ansprechpartner.  Ich aber kann Ihnen einige Anmerkungen geben, was Sie in juristischer Hinsicht beachten müssen.

Grundsätzlich müssen derartige Verträge vor einem Notar beurkundet werden. Es gibt in Deutschland keine andere Möglichkeit, Immbilieneigentum zu erwerben, als über den Notar. Kaufverträge zu Immobilieneigentum, die nicht vor einem Notar beurkundet werden, werden vom Grundbuchamt nicht akzeptiert und Sie werden dann nicht Eigentümer. Allerdings darf ein Notar Sie oder den Vertragspartner nicht rechtlich beraten. Hierfür benötigen Sie einen Anwalt. Investieren Sie lieber etwas Geld, um den Kaufvertrag überprüfen zu lassen, als hinterher großen Ärger zu haben. Ihr Anwalt prüft den Vertrag und macht Ihnen Änderungsvorschläge, die Sie dann mit dem Vertragspartner besprechen können. Nur ein Anwalt kann Ihnen die Folgen bestimmter Regeln in rechtlicher Hinsicht wirklich erklären.

Beachten müssen Sie auch, dass Sie alle Regelungen im Zusammenhang mit dem Kauf des Hauses oder der Wohnung im Kaufvertrag regeln müssen. Ansonsten ist der Kaufvertrag nichtig, also nicht gültig. Es soll ja Fälle geben, bei denen im Kaufvertrag selbst ein geringerer Kaufpreis niedergeschrieben wird als der tatsächlich zu zahlende Kaufpreis. Dann ist aber nicht nur die Nebenabsprache, einen Mehrbetrag so zu zahlen, nichtig, sondern die gesamte Kaufvereinbarung, da nicht die kompletten Absprachen zum Kauf notariell beurkundet worden sind.

Außerdem müssen Sie sich überlegen, ob Sie lieber ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen. Bei einer Wohnung sind Sie zwar Eigentümer dieser Wohnung, gleichzeitig mit dem Kauf werden Sie aber auch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG genannt. Damit übernehmen Sie auch besondere Pflichten. Diese sind im sogenannten Wohnungseigentumsgesetz (auch WEG genannt) geregelt. Wichtig ist hier insbesondere die Teilungserklärung, da Sie aus dieser erkennen können, welche Flächen Ihr eigenes Eigentum (sogenanntes Sondereigentum) werden und welche Flächen in der Anlage zum Gemeinschaftseigentum und damit allen Eigentümern gehören. Zum Sondereigentum gehört die Wohnung an sich. Zum Gemeinschaftseigentum gehören in der Regel Hofflächen, Gartenflächen, Treppenhäuser oder auch die äußere Fassade. Die notwendigen Informationen bekommen Sie entweder vom Verkäufer oder von dem beauftragten Makler oder aber auch bei der zuständigen Hausverwaltung. Wenn Sie ein Haus kaufen, dann kaufen Sie dieses Haus in aller Regel komplett. Selbstverständlich gibt es aber auch hier die Möglichkeit, dass mehrere Personen bestimmte Anteile an einem Haus kaufen. Diese Anteile können auch unterschiedlich hoch sein. Der Vorteil eines Hauskaufs gegenüber einem Wohnungskauf ist meiner Meinung nach, dass Sie bei der Gestaltung Ihres Eigentums und Ausübung Ihres Eigentumsrechts freier sind. Der Vorteil eines Wohnungskaufs gegenüber einem Hauskauf liegt meiner Meinung nach in der Wirtschaftlichkeit der Benutzung. Sie zahlen weniger Grundsteuer und teilen sich im Übrigen Kosten für die Versicherung, den Müll, die Heizung usw.