Kanzlei Portugall, Mainz-Bretzenheim
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Autoverkauf

Aber auch als Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs bestehen für Sie Fallstricke. Auch wenn ein mündlicher Kaufvertrag (Kauf mit Handschlag) ausreichend ist, so kann ich Ihnen nur empfehlen, einen schriftlichen Kaufvertrag zu schließen, um alles zu dokumentieren, was Sie dem Käufer gesagt und übergeben haben. Sie müssen den Käufer über etwaige Unfallschäden an dem Fahrzeug aufklären. Melden Sie Ihr Fahrzeug selbst ab und zeigen Sie den Verkauf des Fahrzeugs Ihrer Versicherung an. Heben Sie den Schriftverkehr mit dem Käufer auf. Sollten Sie das Auto über eine Internetanzeige verkauft haben, speichern Sie die Anzeige dauerhaft ab, am besten fertigen Sie Screenshots. Dasselbe gilt für den E-Mail-Verkehr mit dem Käufer. Prüfen Sie das Geld auf Falschgeld. Nehmen Sie einen Zeugen mit, der bei den Gesprächen anwesend ist genauso wie bei der Übergabe des Autos. Machen Sie vor bzw. während der Übergabe Fotos von Ihrem Fahrzeug. Dann können Sie im Zweifelsfall belegen, wie Ihr Fahrzeug bei der Übergabe ausgesehen hat.